Rechtsprechung
   BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8105
BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89 (https://dejure.org/1990,8105)
BAG, Entscheidung vom 25.01.1990 - 2 AZR 398/89 (https://dejure.org/1990,8105)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 (https://dejure.org/1990,8105)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8105) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der maßgeblichen Beschäftigungsdauer für die Berechnung von verlängerten Kündigungsfristen - Beachtung der Unanwendbarkeit einer für verfassungswidrig erklärten Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.02.1985 - 2 AZR 403/83

    Beiderseitige Tarifgebundenheit der Parteien - Wirksamkeit einer

    Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89
    Dem hierzu berufenen Gesetzgeber stünden mehrere Wege offen, die von der Verfassung geforderte Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten zu verwirklichen (BAGE 49, 21 = AP Nr. 21 zu § 622 BGB).

    Wegen der Gründe, aus denen der Senat eine richterliche Rechtsfortbildung für unzulässig gehalten hat, wird auf die genannten Entscheidungen verwiesen (vgl. insbesondere BAGE 49, 21, 26 f. = AP, a.a.O.).

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluß vom 16. November 1982 (BVerfGE 62, 256 = AP Nr. 16 zu § 622 BGB) § 622 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz BGB für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt, soweit bei der Berechnung der für die verlängerten Kündigungsfristen maßgeblichen Beschäftigungsdauer eines Arbeiters Zeiten nicht berücksichtigt werden, die vor der Vollendung des 35. Lebensjahres liegen, während bei einem Angestellten bereits Zeiten nach Vollendung des 25. Lebensjahres mitgerechnet werden.
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 398/89
    § 622 Abs. 2 2. Halbsatz BGB ist als eine für verfassungswidrig erklärte Norm nicht mehr anwendbar (BVerfGE 22, 349, 363 = AP Nr. 101 zu Art. 3 GG) und daher keiner Auslegung mehr zugänglich.
  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87

    Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG

    Da die Festlegung des endgültigen Zeitpunktes der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht möglich war, mußte der Rechtsstreit im übrigen bis zur gesetzlichen Neuregelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB ausgesetzt werden (BAGE 49, 21 = AP Nr. 21 zu § 622 BGB; Beschluß des Senats vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 596/84 - AP Nr. 22 zu § 622 BGB; zuletzt Beschluß vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 - n.v.).
  • BAG, 11.08.1994 - 2 AZR 9/94

    Krankheitsbedingte Kündigung - tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Dieses Vorbringen genügt nicht den an eine Prozeßrüge gemäß § 554 Abs. 3 Nr. 3 b ZPO zu stellenden Anforderungen (vgl. Senatsurteile vom 11. April 1985 - 2 AZR 239/84 - AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 und vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 - n.v., zu II 1 b bb der Gründe), weil die Klägerin nicht angegeben hat, was sie konkret auf einen entsprechenden Hinweis des Gerichts hinsichtlich ihrer Erkrankungen mitgeteilt hätte; dies wird nämlich auch mit der Revisionsbegründung nicht nachgeholt, worauf die Beklagte in der Revisionserwiderung zutreffend hinweist.
  • LAG Niedersachsen, 22.08.1990 - 3 Sa 10/82

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Frsitverstössen; Kündigungsfristen bei

    Nach geltendem Prozeßrecht ist es ebenfalls unzulässig, durch Teilurteil festzustellen, daß das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters durch die streitgegenständliche Kündigung Jedenfalls nicht vor dem sich aus § 622 Abs. 2 BGB ergebenden Termin beendet worden sei, im übrigen das Verfahren teilweise auszusetzen, um keine endgültige Rechtslage zu schaffen, die bei einem rechtskräftigen Urteil auch nicht mehr durch eine gesetzliche Neuregelung korrigiert werden könne (vgl. aber BAG Beschlüsse vom 28.02. und 12.12.1985 EzA § 622 BGB neue Fassung Nr. 22 und 23; neuerdings noch Beschluß vom 25.01.1990 - 2 AZR 398/89 - auch LAG Frankfurt/Main Beschluß vom 23.09.1985 - 11 Sa 1477/84 - LAG Düsseldorf Beschluß vom 18.07.1985 - 5 Sa 1014/84 -).
  • BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 84/92

    Auslegung einer Kündigungserklärung - Begriff "fristlos" als Synonym für

    Es fehlt jegliche Angabe von Beweisthema und Beweismittel, in welchen Schriftsätzen die angezogenen Beweismittel aufgeführt worden seien usw. (vgl. zum Erfordernis einer solchen Konkretisierung BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V 1 der Gründe; Senatsurteil vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 - unveröffentlicht, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 01.07.1993 - 2 AZR 88/93

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung nach unwirksamer fristloser Kündigung

    Für derartige Prozeßrügen ist nämlich anerkannt, daß der Vortrag, das Landesarbeitsgericht habe angetretene Beweise nicht berücksichtigt, nicht genügt, sondern daß nach Beweisthema und Beweismittel angegeben werden muß, zu welchem Punkt das Landesarbeitsgericht eine Beweisaufnahme zu Unrecht unterlassen habe, in welchen Schriftsätzen diese Beweismittel angegeben worden seien, welche Zeugen hätten vernommen werden müssen und was deren Aussage ergeben hätte (BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BAG Urteil vom 9. März 1972 - 1 AZR 261/71 - AP Nr. 2 zu § 561 ZPO; BAG Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu V 1 der Gründe; Senatsteilurteil vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 - unveröffentlicht, zu II 1 b bb der Gründe).
  • BAG, 26.07.1995 - 2 AZR 51/94

    Kündigung eines Lehrers wegen ehemaliger SED-Mitgliedschaft und Mitwirkung an der

    Sie entspricht den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Prozeßrüge (Senatsurteile vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II der Gründe und vom 25. Januar 1990 - 2 AZR 398/89 - n.v., zu II 1 b bb der Gründe).
  • LAG Hessen, 09.07.1999 - 2 Sa 2096/98

    Verspätete Urlaubsrückkehr - Kündigung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht